Fernwärmeanteil: München, Berlin und Leipzig an der Spitze

Im Jahr 2024 ist der Anteil der Wohnungsangebote mit Fernwärmeanschluss in München, Berlin und Leipzig am höchsten, gemessen an der Gesamtzahl der Angebote. In München verfügen im Jahr 2024 von insgesamt 49.700 Wohnungsangeboten 9.787 über Fernwärme, was einem Anteil von fast 20 Prozent entspricht. Berlin erreicht einen Anteil von 18,5 Prozent, da von insgesamt 106.694 Angeboten 19.700 mit Fernwärmeanschluss ausgestattet sind. In Leipzig liegt der Anteil 2024 bei 18,2 Prozent, da von 24.190 Wohnungsangeboten 4.407 über Fernwärme verfügen.

In anderen Städten wie Hamburg, Frankfurt am Main und Dortmund liegen die Anteile der Fernwärmeangebote im Jahr 2024 etwas niedriger. In Hamburg verfügen von insgesamt 40.091 Wohnungsangeboten 6.567 über Fernwärmeanschluss, was einem Anteil von 16,4 Prozent entspricht.

In Frankfurt am Main machen die Angebote mit Fernwärmeanschluss im Jahr 2024 12,8 Prozent aus (3.606 von 28.244 Angeboten). Im Gegensatz dazu gibt es in Essen und Stuttgart nur sehr wenige Wohnungsangebote mit Fernwärmeanschluss. In Stuttgart liegt der Anteil im Jahr 2024 bei lediglich 7,6 Prozent, und in Dortmund bei nur 6,3 Prozent.

Entwicklung der Fernwärmeanteile nach Baujahr

In der GeoMap-Analyse wurden auch Wohnungsangebote nach dem Baujahr untersucht, die über einen Fernwärmeanschluss verfügen. Die Ergebnisse zeigen, dass der Anteil an Fernwärme-Wohnungen in älteren Baujahren deutlich höher als bei Neubauten ist.

In Berlin lag der Anteil der Wohnungen aus dem Baujahr 2021 bei 42,3 Prozent, und sank bis 2024 auf etwa 36 Prozent bei Neubauten. München verzeichnete im Jahr 2021 einen Anteil von 37,3 Prozent, der sich bis 2024 auf nur noch 18,5 Prozent reduzierte. Leipzig hatte im Jahr 2021 mit 46 Prozent den höchsten Anteil an Fernwärme-Wohnungen, der bis 2024 auf 21,7 Prozent zurückging.

In Hamburg und Frankfurt schwankten die Anteile: Frankfurt erreichte im Jahr 2023 mit 39,5 Prozent einen Höchstwert, fiel aber 2024 auf 13,2 Prozent. In Düsseldorf stieg der Anteil bei Neubauten auf 44,7 Prozent im Jahr 2024, während Essen im Jahr 2023 mit 45,2 Prozent den höchsten Anteil hatte, der jedoch 2024 auf 5,2 Prozent sank.

Daten: GeoMap by Real Estate Pilot AG

Höhere Ansprüche bei Selbstbezug

„Die Energieeffizienz hat mittlerweile einen ähnlichen Stellenwert wie die Lage einer Immobilie“, erklärt Piet Derriks, Geschäftsführer von Immowelt. „Käufer möchten hohe Folgekosten durch Sanierungen vermeiden, weshalb unsanierte Immobilien zukünftig schwerer zu verkaufen sein werden.“

Viele potenzielle Immobilienkäufer würden eine Immobilie mit schlechter Energiebilanz gar nicht erst besichtigen. Je nach Kaufmotiv gibt es jedoch große Unterschiede. Eigennutzer haben höhere Ansprüche: So würden 40 Prozent der Befragten, die eine Immobilie für den Selbstbezug kaufen möchten, Angebote mit unzureichender Energieeffizienz gar nicht erst besichtigen. Investoren sind hingegen weniger strikt: Interessenten, die ein Vermietungsobjekt suchen, geben zu 26 Prozent an, dass sie sanierungsbedürftige Immobilien bei der Suche von vornherein ausschließen würden.

Energiebilanz wirkt sich auf Preisverhandlungen aus

41 Prozent der Kaufinteressenten, die in den kommenden 12 Monaten ein Objekt erwerben wollen, würden auch Immobilien mit schlechterer Energieeffizienz in Betracht ziehen. Allerdings würden sie diesen Umstand auch in ihre Kaufentscheidung einfließen lassen und möglicherweise gegen andere Kriterien wie Lage, Schnitt und Größe abwägen. In 14 Prozent der Fälle planen Interessenten, die in den kommenden 12 Monaten kaufen wollen, die Energiebilanz gezielt als Argument in den Verhandlungen zu nutzen. Mit Verweis auf die schlechten Werte und die zu erwartenden Modernisierungskosten planen sie, den finalen Preis zu drücken.

Der Fall: Drei Monatsmieten Rückstand

Die Beklagten sind seit November 1994 Mieter einer Wohnung der Klägerin in Berlin. Sie zahlten die Miete für die Monate Oktober 2019, Januar 2020 und Mai 2021 nicht. Nachdem die Klägerin sie mehrmals schriftlich an ihre Mietzahlungsverpflichtungen erinnert hatte, erklärte sie mit Schreiben vom 8. Juni 2021 die fristlose und hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs. Am 30. Juni 2021 glichen die Beklagten die Mietrückstände vollständig aus.

Das Amtsgericht hat der Räumungsklage aufgrund der hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses stattgegeben. Auf die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Landgericht das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.

Das Urteil: Ordentliche Kündigung bleibt trotz Zahlung gültig

Der Bundesgerichtshof urteilte eindeutig: Das Begleichen der Mietrückstände wirke sich lediglich auf die fristlose, nicht aber auch auf die ordentlich ausgesprochene Kündigung aus. Dass die Schonfristzahlung lediglich die fristlose Kündigung heilt, entspreche dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers. „Diese (beschränkte) Wirkung des Nachholrechts des Mieters entspricht dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers, so dass der an Gesetz und Recht gebundene Richter (Art. 20 Abs. 3 GG) diese Entscheidung nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern und durch eine judikative Lösung ersetzen darf, die so im Gesetzgebungsverfahren (bisher) nicht erreichbar war.“

[BGH, AZ: VIII ZR 106/23, 23.10.2024]

Frühzeitiger Antrag erhöht Chancen

Haus & Grund Deutschland rät investitionswilligen Eigentümern, jetzt zügig Förderanträge zu stellen. Angesichts der aktuellen politischen Unsicherheiten bestehe das Risiko, dass der Haushaltsetat für das Jahr 2025 nicht rechtzeitig beschlossen werde. „Die Fördertöpfe für Heizungsförderung und energetische Modernisierungsmaßnahmen sind begrenzt. Während einer vorläufigen Haushaltsführung können keine neuen Mittel bewilligt werden, was zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Förderung führen könnte. Wer plant, Förderprogramme beispielsweise der KfW-Bank oder des BAFA zur Finanzierung einer neuen Heizung oder für die energetische Modernisierung in Anspruch zu nehmen, sollte jetzt aktiv werden“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Bereits bewilligte Mittel werden ausgezahlt

Der Verband weist darauf hin, dass eine frühzeitige Antragstellung die Chancen erhöht, noch von den bestehenden Fördertöpfen zu profitieren. Bereits bewilligte Mittel würden auch während einer vorläufigen Haushaltsführung ausgezahlt. Verzögerungen oder Pausen in der Bearbeitung neuer Anträge könnten jedoch auftreten. In der vorläufigen Haushaltsführung würden nur laufende gesetzliche Verpflichtungen und Maßnahmen finanziert, die bereits im Haushaltsplan des Vorjahres berücksichtigt worden seien. Neue Fördermaßnahmen oder zusätzliche Mittel für bestehende Programme könnten in dieser Phase nicht bewilligt werden.

Umfrage unter Eigentümern

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hat nun in einer bundesweiten Umfrage untersucht, wie Immobilieneigentümer dazu stehen. Deren Sicht auf das Thema findet in der politischen Debatte bisher kaum Beachtung. Fast zwei Drittel der befragten Eigentümer befürworten eine verpflichtende Elementarschadenversicherung. Für Wohnungseigentümer ist es ansonsten schwierig, ihr Eigentum abzusichern.

Elementarschäden sind Schäden an Gebäuden, die durch Naturereignisse – sogenannte Elementargefahren – verursacht werden. Außer Sturm- und Hagelschäden werden diese Gefahren nicht automatisch durch die Gebäudeversicherung abgedeckt, sondern erfordern eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Wohnen im Eigentum (WiE) hat eine Online-Umfrage unter privaten Immobilieneigentümer zum Thema der Elementarschadenversicherung durchgeführt. 2.509 Immobilieneigentümer haben daran teilgenommen, davon 546 Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses und 1.963 Eigentümer einer Eigentumswohnung, die WEGs mit mindestens 73.336 Wohneinheiten repräsentieren.

Unzureichende Absicherung des Wohnungseigentums – Pflichtversicherung könnte helfen

Die Umfrage zeigt, dass ein Großteil der Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, nämlich rund 60 Prozent, einen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden haben, während nur rund 40 Prozent der Wohnungseigentümer angeben, gegen Elementarschäden abgesichert zu sein. Dabei zeigt sich auch: Je größer eine Wohnungseigentümergemeinschaft, desto niedriger die Versicherungsquote.

Die größte Hürde für den Abschluss einer Versicherung ist der erforderliche Mehrheitsbeschluss in einer WEG. Dies macht die systembedingten Nachteile von Wohnungseigentümer deutlich. „Für einen einzelnen Wohnungseigentümer ist es nicht möglich, das Gebäude gegen Elementargefahren abzusichern, wenn sich die Mehrheit der Gemeinschaft quer stellt“, sagt WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. „Hier würde die Einführung einer Pflichtversicherung helfen, für die wir als Verband eintreten.“ Mit dieser Position verstärkt WiE die Stimmen der an der Umfrage teilnehmenden Immobilieneigentümer: Fast zwei Drittel befürworten die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung.

Technische Optimierungen wichtiger als Verhaltensänderungen

Besonders Warmwasser-Zirkulationssysteme verursachen hohe Energieverluste. In Ein-Personen-Haushalten mit Zirkulation kann der Verbrauch bis zu dreimal höher sein als ohne. Dies zeigt, dass das größte Sparpotenzial in der Optimierung der technischen Systeme liegt – ein einmaliger Schritt, der langfristig wirkt.

„Während der Energiekrise wurde oft über Verhaltensänderungen gesprochen, wie kürzeres Duschen. Doch die Analyse zeigt: Die großen Einsparungen lassen sich durch technische Optimierungen erreichen“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Wer darauf verzichten kann, permanent heißes Wasser in der Leitung vorzuhalten, sollte das Zirkulationssystem zu Gunsten der Energieeinsparungen auf jeden Fall abschalten.“

Kleine Hilfsmittel, wie der Sparduschkopf, und ein angepasstes Nutzerverhalten bleiben zwar wichtig, aber technische Verbesserungen bieten das größte Potenzial für langfristige Einsparungen ohne ständige bewusste Anstrengung. Das widerlegt den verbreiteten Mythos, dass Sparen vor allem eine Verhaltensfrage ist.

Klare Handlungsempfehlungen für Verbraucher

Hauseigentümer können bei zentral beheizten Gebäuden die Verteilleitungen und den Warmwasserspeicher dämmen. Bei Zirkulationssystemen empfiehlt es sich, die Zirkulationsleitung entweder zu dämmen oder, wenn möglich, abzutrennen und zu entleeren. Für kleinere Haushalte kann sogar ein Umstieg auf eine dezentrale Warmwassererzeugung, wie etwa Durchlauferhitzer, wirtschaftlich sein. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützen Energieberater und das Fachhandwerk. Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz, wie die Erneuerung der Warmwasseranlage oder die Dämmung der Leitungen werden im Rahmen des Heizungstauschs oder der Heizungsoptimierung staatlich gefördert.

„Besonders Haushalte in älteren Gebäuden mit schlecht isolierten Warmwasserleitungen sollten auf Optimierungen achten. Hier sind die Verluste besonders hoch, und technische Maßnahmen wie die Dämmung der Leitungen oder die Abschaltung der Zirkulation können große Einsparungen bringen“, betont Dr. Hartmut Ehmler, Mitglied bei Scientists for Future und Autor der Auswertung.