Privathaushalte sind besonders geschützt

Da derzeit weniger Gas aus Russland kommt und gleichzeitig die Preise massiv ansteigen, haben viele Angst, im Winter frieren zu müssen. „Auch in einer Gasmangellage verbleibt Gas in den Verteilnetzen, mit dem die Wärmekunden versorgt werden. Denn allein aus technischen Gründen kann ein lokales Gasnetz, wie etwa ein Straßenzug oder ein Quartier, nicht so einfach abgeschaltet werden“, schreibt der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE). Gleichzeitig warnt er davor, im Winter auf elektrische Heizlüfter zu setzen. Elektrische Direktheizgeräte wie Heizlüfter seien keine sinnvolle Alternative, um den Gasverbrauch zu senken. Abgesehen davon, dass diese Art zu heizen sehr teuer ist, kann ein gleichzeitiger Betrieb vieler solcher Geräte die Stromversorgung beeinträchtigen und sogar zu Ausfällen führen.

Hohe Preise, wenig Nutzen

Das Vergleichsportal Verivox rechnet es vor: „Elektrische Direktheizgeräte verursachen deutlich höhere Kosten als eine Gasheizung“, erklärt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. „Das liegt daran, dass der Preis für eine Kilowattstunde (kWh) Strom deutlich höher ist als für eine kWh Gas. Im August 2022 kostet eine Kilowattstunde Strom im bundesweiten Durchschnitt rund 42 Cent, der durchschnittliche Gaspreis liegt bei rund 18 Cent/kWh. Unterstellt man eine vollständige Umwandlung der Heizenergie in Raumwärme, also einen Wirkungsgrad von 100 Prozent, müsste sich der Gaspreis also noch mehr als verdoppeln, damit die gleichen Kosten wie bei einer Elektroheizung anfallen“.

Mehrere 100 Euro im Jahr – oder mehr?

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von einer Erhöhung der Gaspreise um zwei Cent pro Kilowattstunde – und von zusätzlichen Mehrkosten von jährlich 200 bis 300 Euro für eine vierköpfige Familie. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) spricht hingegen von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde und erwähnte soziale Ausgleichsmaßnahmen.

Das Vergleichsportal Check24 errechnete, dass eine vierköpfige Musterfamilie bei #einer 2 Cent Umlage mit Mehrkosten von 476 Euro jährlich rechnen müsse. Bei 5 Cent Umlage wären es sogar 1.190 Euro. Ein 3-Personen-Haushalt muss demnach mit Mehrkosten zwischen 321 und 1.071 Euro rechnen. Für 2-Personenhaushalte werden zwischen 214 und 714 Euro Mehrkosten fällig. Das Verbrauchsportal Verivox errechnete die gleichen Preise.

Umlage zeitlich begrenzt

Etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland wird mit Gas geheizt. Hinzu kommen jene, die mit Solarthermie und Pelletheizungen betrieben und durch Gas ergänzt werden. Durch die Umlage sollen die Versorger die gestiegenen Einkaufspreise an die Verbraucher weitergeben können – sie soll etwa 90 Prozent der höheren Beschaffungskosten decken. Die Umlage soll bis März 2024 gelten.

 

Neutrale Beratung ist das A und O

Handwerker führen leider häufig Verkaufsgespräche, so der VPB. Ein Fassadenbauer wird eine Fassadendämmung empfehlen, ein Heizungsbauer den Einbau einer neuen Heizung und ein Fensterbauer wird neue Fenster als beste energetische Sanierungsoption vorschlagen – unabhängig davon, ob dies die sinnvollste Maßnahme ist. Aus diesem Grund sollten Eigentümer auf unabhängige Sachverständige setzen, die einen durchdachten Sanierungsplan aufstellen. Unabhängige Berater finden Eigentümer z. B. über die regionale Verbraucherzentrale. Auch die KfW-Bank führt eine Liste mit Energieberatern. Ein guter Ansprechpartner ist zudem der Schornsteinfeger, sofern er Beratungen anbietet. Berater sollten niemals Verkäufer sein und firmen- und produktneutrale Empfehlungen aussprechen.

Förderungen nutzen!

Wer eine energetische Sanierung plant, sollte unbedingt vorher schauen, ob er zusätzlich von einer KfW-Förderung profitieren kann. Häufig werden z. B. die Fassadendämmung, die Erneuerung der Fenster, Heizungsaustausch, Photovoltaik-Anlagen und vieles mehr gefördert.

Wichtig: Die Förderung muss in der Regel vor Baubeginn beantragt werden. Interessierte sollten sich im Vorfeld über die weiteren Bedingungen und Anforderungen der Förderung informieren.

 

Wie warm darf es in der Mietwohnung sein?

Darüber, wie warm es in einer Wohnung werden darf, gibt es keine gesetzliche Regelung. Gerichte orientieren sich jedoch häufig an technischen Regeln für Arbeitsstätten, die besagen, dass die Raumtemperatur am Arbeitsplatz 26 Grad Celsius nicht übersteigen sollte. Andere sagen, es sollte bei Außentemperaturen von mindestens 32 Grad mindestens 6 Grad kühler sein.

Dachgeschossbewohner müssen jedoch mehr aushalten: hier entschieden Gerichte, dass die Bewohner Temperaturen von 30 Grad hinzunehmen haben. Dies sind jedoch alles Einzelfallentscheidungen, es kommt immer auf die individuellen Umstände an.

In Wohnungen, in denen es zu heiß wird, weil der Wärmeschutz nicht dem zum Zeitpunkt der Errichtung vorgeschriebenen Stand der Technik entspricht, haben Mieter in der Regel ein Mietminderungsrecht. Wer hingegen den ganzen Tag die Fenster offen lässt oder die Außenrolladen nicht schließt und deshalb in seiner Wohnung schwitzt, hat kein Recht auf eine Mietminderung.

Haben Mieter Anspruch auf Hitzeschutz?

Grundsätzlich ist es Vermietersache, dass sich die Wohnung im Sommer nicht zu stark aufheizt. Wie er das macht, z. B. mithilfe von Markisen, Außenrolladen oder einer Klimaanlage, ist seine Sache. Mieter haben kein Recht auf einen bestimmten Sonnenschutz. Möchten Mieter selbstständig Abhilfe schaffen, müssen sie bei allen baulichen Veränderungen die Zustimmung ihres Vermieters einholen. Vom Vermieter durchgeführte Baumaßnahmen, die z. B. durch bessere Isolierung oder Wärmedämmung zu einem gesteigerten Wohnwert führen, sind als Modernisierung zu betrachten. Diese darf der Vermieter mit elf Prozent der Kosten pro Jahr auf die Miete aufschlagen.

 

Maßnahmenvorschläge des Programms

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll demnach festgeschrieben werden, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der Einbau reiner Gasheizungen wäre demnach nicht mehr erlaubt. Bestehende Heizsysteme sollen möglichst optimiert werden – hierfür sind Förderungen im Gespräch. Das Programm setzt außerdem stark auf die Gebäudesanierung und deren Förderung. Auch Handwerksbetriebe sollen im Einbau klimafreundlicher Heizsysteme geschult werden. Zudem gibt es Pläne für die Erhöhung der Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden und kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.

Sofortprogramm war nötig

Das Sofortprogramm war notwendig geworden, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge um zwei Mio. Tonnen CO2-Äquivalente überschritten hatten (115 Mt. CO2-Äq. statt 113 Mt. CO2-Äq.). Nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz sind daher BMWK und BMWSB verpflichtet ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt.

Die Vorschläge müssen nun dem Expertenrat für Klimafragen vorgelegt werden, im Anschluss berät das Bundeskabinett über die Maßnahmen „und beschließt diese schnellstmöglich“, so das BMWSB in einer Stellungnahme.  

 

Was wird gefördert?

Bodengleiche Duschen, Treppenlifte, barrierefreie Zugänge zu Hof, Garage oder Mülltonnen, aber auch Smarthome-Anwendungen wie z. B. für elektrische Rollläden sind förderfähig. Umbaumaßnahmen oder der Kauf von umgebautem Wohnraum werden mit bis zu 6.250 Euro bezuschusst. Der Zuschuss ist unabhängig vom Alter. Zudem muss der Zuschuss beantragt werden, bevor mit den Umbaumaßnahmen begonnen wird. Auch Mieter können den Zuschuss beantragen, sollten jedoch mit ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung treffen.

Zuschuss wichtig für demographischen Wandel

Stefan Wintels, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe: „Die Nachfrage nach KfW-Zuschüssen für die Barrierereduzierung ist sehr groß. Dies ist ein Zeichen dafür, wie wichtig diese Förderung auch mit Blick auf den demografischen Wandel ist. Ich freue mich, dass durch die Bereitstellung weiterer Mittel der Wohnkomfort und die Wohnsicherheit erhöht werden. Dies ermöglicht vielen Menschen, länger im gewohnten Wohnumfeld leben bleiben zu können.“